Denkmal
Viele denkmalgeschützte Gebäude weisen aufgrund ihrer Bauweise einen relativ hohen Energieverbrauch auf. Der Sanierungsbedarf ist gerade hier oft entsprechend hoch. Irrtümlicherweise wird die energetische Sanierung häufig als Widerspruch zum Schutz und Erhalt des Baudenkmals verstanden. Doch Denkmalschutz und energetische Gebäudesanierung sind nicht nur miteinander
vereinbar, sie ergänzen sich auch hervorragend. Den Energieverbrauch zu reduzieren, ist auch im Denkmal sinnvoll und wirtschaftlich möglich. Denn die Ziele der Denkmalpflege - der Erhalt und die Sicherung der geschützten Bausubstanz - können nur dann erreicht werden, wenn das Gebäude auch zukünftig nachhaltig und wirtschaftlich genutzt werden kann.
Allerdings ist bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen in der Denkmalpflege und bei Restaurierungen ein besonderes Augenmerk gefragt.
Im Bereich der Gebäudehülle sind häufig Auflagen der Denkmalbehörde zu berücksichtigen, die Einschränkungen der Möglichkeiten mit sich bringen.
Auch bezüglich der Einbindung erneuerbarer Energien gibt es häufig Einschränkungen. Hier lässt sich vieles technisch Machbare oft nicht mit den Denkmalschutzauflagen vereinbaren.
Dennoch kann die schützenswerte Bausubstanz mit einem durchdachten und gebäudeangepassten Sanierungskonzept vielfach auch bei umfassender energetischer Sanierung des Gebäudes erhalten werden.
So kann auch bei geschützten oder sonstigen erhaltenswerten Gebäuden der Energieverbrauch gesenkt und die heutigen Anforderungen an Aufenthaltsqualität und Behaglichkeit erfüllt werden. Das Gebäude bleibt damit zukunftsfähig und nutzbar und kann als bedeutender Identifikationsträger unserer Baukultur erhalten werden und auch für zukünftige Generationen erfahrbar bleiben.
Da die Aufstellung eines durchdachten Sanierungskonzeptes für denkmalgeschützte Gebäude und besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgeprägtes Fachwissen über ursprünglich verwendete Materialien und traditionelle handwerkliche Techniken erfordert, ist für die qualifizierte Energieberatung, die energetische Fachplanung und die Baubegleitung immer ein anerkannter Energieberater mit der Zusatzqualifikation „Energieberater für Baudenkmale“ einzubinden.
Energieberatung für Baudenkmale
Analog der Energieberatung für andere Gebäude dient die Energieberatung für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz dazu, eine möglichst genaue Ist-Analyse der energetischen Beschaffenheit des Gebäudes zu ermitteln und auf dieser Grundlage Empfehlungen für die Durchführung der optimalen energetischen Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln. Dabei geht das Optimum an Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit hier in besonderem Maße mit dem Erhalt und der Sicherung der schützenswerten Bausubstanz einher.
Hierfür stellt der Energieberater ein Sanierungskonzept unter den besonderen denkmalpflegerischen Anforderungen an das Gebäude auf. Er arbeitet dabei eng mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde zusammen und stimmt die Maßnahmen auf die Vorgaben der Behörde ab.
Er prüft dabei auch die Möglichkeiten zur Förderung der entsprechenden Sanierungsmaßnahmen und die Sanierung zu einem Effizienzhaus Denkmal.
Die Ergebnisse der Energieberatung dienen als Grundlage für die weitere energetische Fachplanung und Baubegleitung der Sanierungsmaßnahmen.
Energetische Fachplanung und Baubegleitung für Baudenkmale
Ob Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus Denkmal - der Energieberater für Baudenkmale übernimmt die energetische Fachplanung der gewünschten Sanierungsmaßnahmen und sorgt dafür, dass alle bauphysikalischen und energetischen Anforderungen, sowie die besonderen Bedingungen der Denkmalpflege eingehalten werden.
Dabei spiegeln sich die besonderen Anforderungen bei der Arbeit mit historischer Bausubstanz auch in der Planung und Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wieder. Für entsprechende Gebäude gelten dabei abweichende technische Anforderungen gegenüber allen anderen Gebäuden: Sobald ein Gebäude zumindest als besonders schützenswerte Bausubstanz definiert ist, darf nach GEG von den energetischen Anforderungen abgewichen werden, wenn Maßnahmen „die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen“.
Auch die Fördergeber tragen den besonderen Bedingungen Rechnung und gewähren BEG-Förderungen auch bei möglicher Überschreitung der sonst üblichen energetischen Zielwerte.
Der Energieberater bestätigt und überwacht die Übereinstimmung der Maßnahmen mit den energetischen und denkmalpflegerischen Anforderungen während der gesamten Umsetzungsphase.
Er stellt die erforderlichen Anträge, prüft und erbringt notwendige Nachweise und holt erforderliche Genehmigungen ein.
Wie bei anderen Gebäuden erstellt der Energieberater abschließend eine umfassende Dokumentation mit sämtlichen Berechnungen, Bestätigungen und Nachweisen. Die Dokumentation wird dem Bauherren für dessen Hausakte übergeben.
Fördermittel für Baudenkmale
Ob Einzelmaßnahmen oder Sanierung zum Effizienzhaus Denkmal - für die energetische Sanierung eines denkmalgeschützten oder erhaltenswerten Gebäudes können Sie Investitions- oder Tilgungszuschüsse aus dem BEG-Förderprogramm in Anspruch nehmen.
Da die hohen Anforderungen der Fördergeber bei geschützten Gebäuden häufig aus denkmalpflegerischen oder bautechnischen Gründen nicht erzielt werden können, bieten die Fördergeber hier spezielle, vereinfachte Fördervoraussetzungen für Baudenkmale und Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz an.
Grundsätzlich gelten hierbei dieselben Förderbeträge wie bei allen anderen Wohngebäuden. Die energetischen Anforderungswerte und die technischen Mindestanforderungen einiger Maßnahmen sind für die geschützten und erhaltenswerten Gebäude allerdings entschärft.
Sollten aufgrund von Auflagen des Denkmalschutzes beziehungsweise zum Schutz sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz oder auch aus bauphysikalischen Gründen selbst die vereinfachten energetischen Anforderungen einmal nicht erreicht werden, ist eine Förderung für ein Effizienzhaus Denkmal dennoch möglich. Voraussetzung ist in diesem Fall eine Bestätigung des Energieeffizienz-Experten, dass aufgrund von Auflagen des Denkmalschutzes oder zum Schutz sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nur das jeweils erreichte energetische Niveau möglich ist.
Mehr über die besonderen Förderbedingungen im Denkmalbereich können Sie auch unter folgendem Link nachlesen: