Fördermittel
KfW, BAFA & Co.
Für den Bau effizienter Gebäude oder die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden steht eine Vielzahl von Förderprogrammen zur Verfügung.
Dies sind in erster Linie Förderprogramme der KfW-Bankengruppe und des BBAFA , die die Finanzierung von Energiesparmaßnahmen in Verbindung mit attraktiven Zuschüssen, sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in der Anlagentechnik fördern (BEG-Förderung).
Eine Reihe weiterer Förderungen werden regional von Ländern, Landkreisen, Städten, Gemeinden und Energieversorgern bereitgestellt. Darüber hinaus ist es alternativ auch möglich, steuerliche Förderung in Anspruch zu nehmen.
Im Rahmen einer Förderberatung kann Ihnen der Energieberater helfen, die für Ihr Vorhaben individuellen Möglichkeiten aufzuzeigen. Sofern Sie eine Energieberatung beauftragen, gehört die Beratung zu den Fördermöglichkeiten ohnehin bereits zum Leistungsumfang Ihres Energieberaters.
Für die Inanspruchnahme der BEG-Bundesförderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung und zum Bau von Effizienzhäusern ist die Einbindung eines zugelassenen Energieberaters immer verpflichtend vorgeschrieben. Die Art der Förderung kann hier wahlweise als Investitionszuschuss (Direktzuschuss) oder als Förderkredit in Verbindung mit einem Zuschuss auf die Tilgung erfolgen. Ebenfalls kann die Förderung sowohl für einzelne Sanierungsmaßnahmen, als auch für die Umsetzung eines Effizienzhauses erfolgen.
Gerne berate ich Sie weitergehend zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten, erläutere die Abläufe, unterstütze Sie bei der Antragstellung und leiste die erforderlichen Unterschriften als anerkannte Sachverständige.
BEG-Förderung für
Sanierung - Kredit ...
... wenn Sie ein Wohngebäude energieeffizient sanieren möchten und die erforderlichen Investitionen über einen besonders zinsgünstigen Kredit in Verbindung mit einem attraktiven Zuschuss auf die Tilgung erfolgen soll.
Ob Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus - mit einem Kredit aus dem BEG-Förderprogramm lassen sich ambitionierte Maßnahmen oft erst ermöglichen und die Investitionskosten dabei senken.
Die Höhe der Zuschüsse ist dabei abhängig von den geplanten Sanierungsmaßnahmen. Grob lässt sich aber sagen, dass die Tilgungszuschüsse mit Zunahme der Gebäudeenergieeffizienz steigen.
Mehr zu den Details und den Fördervoraussetzungen können Sie unter folgendem Link nachlesen:
BEG-Förderung für
Sanierung - Zuschuss ...
... wenn Sie Ihr Wohngebäude energieeffizient sanieren möchten und ausreichend Eigenkapital für die Finanzierung zur Verfügung haben.
Ob Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus - für Ihre Wohnimmobilie können Sie einen Investitionszuschuss für effizienzsteigernde Maßnahmen im Rahmen des BEG-Förderprogrammes in Anspruch nehmen.
Wie auch bei der Kreditvariante ist auch hier die Höhe der Zuschüsse abhängig von den geplanten Sanierungsmaßnahmen. Grob lässt sich hier ebenfalls sagen, dass die Investitionszuschüsse mit Zunahme der Gebäudeenergieeffizienz steigen.
Mehr zu den Details und den Fördervoraussetzungen können Sie unter folgendem Link nachlesen:
BEG-Förderung für
Neubau - Kredit oder Zuschuss...
... wenn Sie ein neues Effizienzhaus bauen oder kaufen und hierfür einen zinsgünstigen Kredit in Verbindung mit einem Zuschuss auf die Tilgung oder alternativ einen Investitionszuschuss in Anspruch nehmen wollen.
Gefördert wird der Neubau oder Erwerb von Gebäuden, die den
KfW-Effizienzhausstandard 40 oder 40Plus erreichen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dabei nach dem erreichten Standard.
Mehr zu den Details und den Fördervoraussetzungen können Sie unter folgendem Link nachlesen:
BEG-Förderung für
Denkmal ...
... wenn Sie Ihr denkmalgeschütztes oder erhaltenswertes Gebäude energieeffizient sanieren und hiefür Investitions- oder Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen möchten.
Ob Kredit- oder Zuschussvariante, ob Einzelmaßnahmen oder Effizienzhaus Denkmal - für die energetische Sanierung Ihres Baudenkmals können Sie analog zu den nicht geschützten Gebäuden eine Förderung aus den BEG-Programmen in Anspruch nehmen.
Da die hohen Anforderungen der BEG-Förderung bei geschützten Gebäuden häufig aus denkmalpflegerischen oder bautechnischen Gründen nicht erzielt werden können, bietet der Fördergeber hier spezielle, vereinfachte Fördervoraussetzungen für Baudenkmale und Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz an.
Grundsätzlich gelten hierbei dieselben Förderbeträge wie bei allen anderen Wohngebäuden. Die energetischen Anforderungswerte und die technischen Mindestanforderungen einiger Maßnahmen sind für die geschützten und erhaltenswerten Gebäude allerdings entschärft.
Da die Sanierung dieser besonderen Gebäude neben den
energietechnischen Kenntnissen insbesondere auch baukulturelles Fachwissen und Kenntnisse über ursprünglich verwendete Materialien und traditionelle handwerkliche Techniken erfordert, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten mit der Zusatzqualifikation "Energieberater für Baudenkmale" verpflichtend.
Mehr über die besonderen Förderbedingungen im Denkmalbereich können Sie unter folgendem Link nachlesen:
Steuerliche Vergünstigungen ...
... wenn Sie Ihr selbst genutztes Wohneigentum über einzelne Maßnahmen energetisch sanieren und hierfür eine steuerliche Förderung in Anspruch nehmen wollen.
Seit dem 01.01.2020 können Wohnungs- und Hauseigentümer Kosten für einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen alternativ zur KfW-Förderung von der Steuer abschreiben bzw. absetzen.
Die Abschreibung beläuft sich dabei auf 20 Prozent der Aufwendungen (max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt). Die Aufwendungen können über drei Jahre verteilt als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Mehr zu den Details und den Fördervoraussetzungen können Sie unter folgendem Link nachlesen: